Unsere Ermittler werden regelmäßig mit der Aufgabestellung beauftragt zu überprüfen, ob ein ausgeschiedener Mitarbeiter sich an das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot hält.

Die Zahlungen nach dem Ausscheiden aus der Firma
Es muss für eine zuvor vereinbarte Karenzzeit Zahlungen an den ehemaligen Mitarbeiter vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt werden. Dadurch soll ein Wechsel zu einem direkten Wettbewerber in einer vergleichbaren Branche verhindert werden.

Der Schutz vor Schäden ist für den ehemaligen Arbeitgeber sehr wichtig
Der Hintergrund für die in der Regel hohen Ausgleichzahlungen ist, Schäden vom Betrieb abzuhalten. Auch aus dem Wissen und Know-how des ausgeschiedenen Mitarbeiters können eben solche Schäden entstehen lassen. Denn dieser Mitarbeiter hat oftmals interne Kenntnisse über, Preiskalkulationen der Kunden, Forschungsobjekte und deren Entwicklungsstand. Auch ein schützendes Gut sind die Kenntnisse über die Personalstrukturen, Lieferanten, Vertriebswege und vieles mehr

Sollten diese Kenntnisse an einen Wettbewerber gelangen, bestünde somit für den alten Arbeitgeber das Risiko einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung. Auch der Verlust des Vorsprungs bei der Entwicklung oder eingeführten Standards wären eine unweigerliche Folge dessen

Schaden durch den Verstoß gegen Wettbewerbsverstoß
Wenn sich ausgeschiedene Mitarbeiter an das Wettbewerbsverbot halt ist alles in Ordnung und es besteht kein Grund zum Handeln. Wird aber das wertvolle Wissen zur Konkurrenz getragen, sieht die Sache anders aus. Neben den oben genannten Schäden oder Folgen zahlt der ehemalige Arbeitgeber dann zweifelsohne obendrein noch vergebens hohe Karenzsummen an den ehemaligen Mitarbeiter

Gravierende Verstöße gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot werden von unserer Detektei immer wieder bei einem ausgeschiedenen Mitarbeiter, der im nachvertraglichen Wettbewerbsverbot stand, beobachtet. Diese Aktivitäten werden geheim gehalten und verschleiert. Nur durch unserer individuelle Ermittlungsstrategie ließen sich dieses aufdecken und beweisbar machen

Unter Führung eines Strohmannes beginnt oft der Aufbau eines eigenen Konkurrenzunternehmens. Dieses Vorgehen wird gekoppelt mit dem Abwerben fähiger Kräfte des ehemaligen Arbeitgebers. Dies reicht weiter bis hin zur geheimen Tätigkeit für einen Wettbewerber. Bei letzter Variante wird üblicherweise kein Angestelltenverhältnis eingegangen, sondern eine Honorartätigkeit als Berater oder freier Mitarbeiter ausgeführt
Das beobachten des ehemaligen Mitarbeiters durch unsere Detektive
Durch eine individuelle Beobachtungsstrategie, die mit verdeckten Ermittlungen und Hintergrundrecherchen kombiniert wird, gelingt es unseren Detektiven Verstöße gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Form von Konkurrenten Tätigkeit gerichtsverwertbar nachzuweisen

Für eine Beobachtung gilt immer, dass ein klarer Anfangsverdacht bestehen muss und somit das berechtigte Interesse für das Eingreifen in die Persönlichkeitsrechte des ehemaligen Mitarbeiters gerechtfertigt ist. Durch die Beauftragung unsere Detektei bietet sich die Möglichkeit zur Durchsetzung ihres Rechts in einem eventuellen prozessualen Verlauf und können dadurch juristische Schritte einleiten

Nicht jeder ausgeschiedene Mitarbeiter hat ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Es gibt auch solche, die lediglich freigestellt sind. Auch diese dürfen nicht bei der Konkurrenz arbeiten.

 

Schildern Sie uns Ihr Problem und ein Spezialist unserer Detektei berät Sie unverbindlich und kostenfrei unter der 0261 973 963 95 oder 0177 540 599 6

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder sonstiger Angestellter, der viel außer Haus unterwegs ist, betrügt? - dann sprechen Sie mit uns und lassen sich unverbindlich und kostenfrei von uns beraten. 0261 973 496 95 oder  0177 540 599 6 Ortsansässigkeit in Koblenz


Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug von Arbeitszeiten (Arbeitszeitenbetrug) oder Arbeitsleistungen sind in der Praxis leider sehr heufig und werden oftmals als Kavaliersdelikte eingeschätzt. Hierbei handelt es sich aber um schwerwiegende Delikte! -denn wer Abrechnungen bewußt fälscht und bei seinen Arbeitsstunden unkorekte Angaben macht, dem drohen neben einer fristlosen Kündigungen auch strafrechtliche Konsequenzen. Oftmals ist der Abrechnungs- und Spesenbetrug nur die Spitze des Eisberges, denn auch langjährige Mitarbeiter haben ab und an eine dunkle Seite. Die unehrliche Lebenshaltung des Einzelnen und die erhebliche finanzielle Belastung können durch die Ermittlungen bei einem Verdacht auf Abrechnungs- und Spesenbetrug durch unsere Beweiserbringung beendet werden. Bevor man einen Mitarbeiter auf Grund von Abrechnungs- und Spesenbetrug aus dem Unternehmen entlassen darf, müssen stichhaltige Beweise gegen ihn vorliegen. Genau diese sind es, die den Arbeitsbereich einer Wirtschaftsdetektei bei einem solchen Betrugsfall bestimmen. Mit einer auf den Kunden hin zugeschnittenen Ermittlungsstrategie gehen unsere Detektive individuell gegen den Abrechnungs- und Spesenbetrug in Ihrem Unternehmen vor.


Die Firma Ermittlungsdienstleistungen Böckmann ermittelt für ihre Mandanten gerichtsverwertbare Beweise bei Betrug, Manipulation von Abrechnungen und Wirtschaftskriminalität.


Vor allem Außendienstmitarbeiter haben vielfältige Möglichkeiten, ihren Arbeitgeber zu hintergehen oder Abrechnungen zu manipulieren. Erfundene Kundentermine, falsche Neukundenakquise oder unwahre Angaben zu zeitlichen Abrechnungen sind gängige Betrugsversuche. Bei eingehenden Verdachtsmomenten und Unregelmäßigkeiten sollte schnell gehandelt werden. Verschaffen Sie sich Gewissheit, wenn Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben Ihres Mitarbeiters haben. Durch unsere eindeutige Dokumentation der Tagesabläufe, Aktivitäten, geschäftlichen Kontaktaufnahmen und Arbeitszeiten können Sie den tatsächlich geleisteten Umfang mit den Abrechnungsmodalitäten präzise vergleichen. Aber auch wenn Sie die starke Vermutung haben, dass Ihr Angestellter Ihr Vertrauen missbraucht und sich des Abrechnungs- und/oder Spesenbetrugs schuldig gemacht hat, brauchen Sie stichhaltige Beweise, welche Sie notfalls auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorlegen können. Hier sind die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei gefragt.

Generell darf die Beobachtung von Mitarbeitern sowie die Kontrolle oder Überwachung von Mitarbeitern laut Gesetzgeber nicht willkürlich oder ohne konkrete Hinweise erfolgen, allerdings ist die Observation zulässig sofern das berechtige Interesse und der begründete Anfangsverdacht vorhanden sind.

Anzeichen von möglichem Spesenbetrug
Das sind Warnsignale:

  • Verdacht auf überhöhte oder gefälschte Spesenabrechnungen
  • unstimmige Hotel- und Restaurant Belege
  • Verdacht auf Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden von Arbeitnehmern oder Subunternehmern
  • Kilometerangaben stimmen nicht mit den tatsächlichen Arbeitswegen überein
  • auffällige Reisezeiten
  • Firmen PKW wird für nicht genehmigte Nebentätigkeit genutzt
  • überhöhte Tankabrechnungen durch Tanken von Privatfahrzeugen
  • Unerklärliche Umsatzrückgänge
  • Fremdarbeiten oder Hausarbeiten während der angegebenen Arbeitszeit

 

Vereinbaren Sie unverbindlich mit uns einen Besprechungstermin in unserem Büro in Koblenz oder Andernach oder rufen Sie uns einfach unter der 0261 973 496 95 oder 0177 540 599 6 an und lassen sich kostenlos von Herrn Böckmann beraten.

 

 

Unternehmensrecherche – Firmenauskunft - Geschäftspartner Screening - Investigative Due Diligence

Was wissen Sie wirklich über Ihren Geschäftspartner? Wie gut kennen Sie Ihren Subunternehmer oder Ihren neuen Lieferanten wirklich? In Geschäftsbeziehungen sollten Sie Gewissheit haben, da ein Informationsmangel über den Geschäftspartner mehr als ein kleines Problem darstellt und ein ernsthaftes Risiko sein kann.

Kenne deinen Geschäftspartner - Know Your Customer

 

Vorher

Nachher

                                                     

 

Sie müssen im Rahmen Ihrer Geschäftsbeziehungen deutsches und internationales Compliance – Recht beachten und das Unternehmensrisiko der Haftbarkeit im Schadens- und Korruptionsfall reduzieren. Als Compliance Verantwortlicher, Geschäftsführer oder Risikomanager müssen Sie sicherstellen, dass Sie nur mit integren Kunden und Lieferanten geschäftliche Beziehungen eingehen um mit ihnen zusammenzuarbeiten. Es muss Ihre gesamte Firma, und auch Sie selbst, vor möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen geschützt werden.
Vor der Aufnahme der Zusammenarbeit aber auch fortlaufend, sollten Ihre Geschäftspartner einer Unternehmensrecherche Due-Diligence-Prüfung unterzogen werden. Hierdurch lassen sich unangenehme, aber auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen, vermeiden. Aus diesem Grund sollten Sie auch nur auf Basis von exakten Daten darüber entscheiden, ob eine zukünftige Geschäftsbeziehung für Ihr Unternehmen risikobehaftet oder auch nicht ist.

Wir wissen wie wir Ihre Geschäftspartner überprüfen

  • Alle öffentlich zugänglichen Informationen werden von uns über das Unternehmen recherchiert
  • Intensive Recherchen zum Geschäftsverhalten, Reputation und Integrität der Firma
  • Zum Unternehmen und den betroffenen Personen führen wir eine umfassende Internetrecherche durch
  • Abfragen von Datenbanken und Bonität
  • Befragungen Interviews vor Ort
  • Recherchen in der Presse

Ein berechtigtes Interesse ist für den Auskunftsersuchenden zwingend notwendig. Hierzu führen wir zur Klärung zuvor ein unverbindliches persönliches- und vertrauliches Gespräch mit Ihnen.

 

Rufen Sie uns gerne unter der Koblenz 0261 973 496 95 oder der 0177 540 599 6 an und lassen Sie sich unverbindlich vorab telefonisch von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne!

DIN SPEC 33452 Rahmenbedingungen und Anforderungskriterien für die Erbringung gewerblicher privater Ermittlungsdienstleistungen

wir halten uns daran...


DIN SPEC 33452: alle wichtigen Informationen im kompakten Überblick finden Sie auf dieser Internetseite vom BID Bund Internationaler Detektiv 1960

 

 

 

 

 

Rufen Sie uns an und lassen sich telefonisch unter der 0261 97349695 beraten oder vereinbaren in unserem Büro in der Ferdinand Sauerbruch Straße 27 in 56073 Koblenz oder in der Koblenzer Straße 73 in 56626 Andernach unverbindlich einen Besprechungstermin. 

Montag, März 20, 2023

     

Bund Internationaler Detektive / Mitglied G. Böckmann

World Association of Detectives / Mitglied G. Böckmann

Bund Deutscher Kriminalbeamter / Förderndes Mitglied G. Böckmann

IKD Internationale Kommission der Detektiv Verbände / Anschluss durch Verband

Österreichischer Detektiv Verband / Mitglied G. Böckmann

 

Unsere Leistungsnachweise im Überblick

 

Qualität durch Qualifizierung 

                    DIN SPEC 33452

Erfahrungen & Bewertungen zu Detektei Böckmann

kostenlose und unverbindliche Beratung

 

 

Detektei Böckmann

Ferdinand Sauerbruch Str.27

D - 56073 Koblenz

Tel: +49 (0) 2631 560 110 oder Tel: +49 (0) 261 973 496 95

 

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D - 56626 Andernach

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Sa. von 09:00- 22:00
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