DIN SPEC 33452 Rahmenbedingungen und Anforderungskriterien für die Erbringung gewerblicher privater Ermittlungsdienstleistungen
wir halten uns daran...
Rufen Sie uns an und lassen sich telefonisch unter der 0261 97349695 beraten oder vereinbaren in unserem Büro in der Ferdinand Sauerbruch Straße 27 in 56073 Koblenz oder in der Koblenzer Straße 73 in 56626 Andernach unverbindlich einen Besprechungstermin.
Sie haben den Verdacht, dass Ihr Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder sonstiger Angestellter, der viel außer Haus unterwegs ist, betrügt? - dann sprechen Sie mit uns und lassen sich unverbindlich und kostenfrei von uns beraten. 0261 973 496 95 oder 0177 540 599 6 Ortsansässigkeit in Koblenz
Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug von Arbeitszeiten (Arbeitszeitenbetrug) oder Arbeitsleistungen sind in der Praxis leider sehr häufig und werden oftmals als Kavaliersdelikte eingeschätzt. Hierbei handelt es sich aber um schwerwiegende Delikte! -denn wer Abrechnungen bewusst fälscht und bei seinen Arbeitsstunden unkorrekte Angaben macht, dem drohen neben einer fristlosen Kündigung auch strafrechtliche Konsequenzen. Oftmals ist der Abrechnungs- und Spesenbetrug nur die Spitze des Eisberges, denn auch langjährige Mitarbeiter haben ab und an eine dunkle Seite. Die unehrliche Lebenshaltung des Einzelnen und die erhebliche finanzielle Belastung können durch die Ermittlungen bei einem Verdacht auf Abrechnungs- und Spesenbetrug durch unsere Beweiserbringung beendet werden. Bevor man einen Mitarbeiter auf Grund von Abrechnungs- und Spesenbetrug aus dem Unternehmen entlassen darf, müssen stichhaltige Beweise gegen ihn vorliegen. Genau diese sind es, die den Arbeitsbereich einer Wirtschaftsdetektei bei einem solchen Betrugsfall bestimmen. Mit einer auf den Kunden hin zugeschnittenen Ermittlungsstrategie gehen unsere Detektive individuell gegen den Abrechnungs- und Spesenbetrug in Ihrem Unternehmen vor.
Die Firma Ermittlungsdienstleistungen Böckmann ermittelt für ihre Mandanten gerichtsverwertbare Beweise bei Betrug, Manipulation von Abrechnungen und Wirtschaftskriminalität.
Vor allem Außendienstmitarbeiter haben vielfältige Möglichkeiten, ihren Arbeitgeber zu hintergehen oder Abrechnungen zu manipulieren. Erfundene Kundentermine, falsche Neukundenakquise oder unwahre Angaben zu zeitlichen Abrechnungen sind gängige Betrugsversuche. Bei eingehenden Verdachtsmomenten und Unregelmäßigkeiten sollte schnell gehandelt werden. Verschaffen Sie sich Gewissheit, wenn Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben Ihres Mitarbeiters haben. Durch unsere eindeutige Dokumentation der Tagesabläufe, Aktivitäten, geschäftlichen Kontaktaufnahmen und Arbeitszeiten können Sie den tatsächlich geleisteten Umfang mit den Abrechnungsmodalitäten präzise vergleichen. Aber auch wenn Sie die starke Vermutung haben, dass Ihr Angestellter Ihr Vertrauen missbraucht und sich des Abrechnungs- und/oder Spesenbetrugs schuldig gemacht hat, brauchen Sie stichhaltige Beweise, welche Sie notfalls auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorlegen können. Hier sind die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei gefragt.
Generell darf die Beobachtung von Mitarbeitern sowie die Kontrolle oder Überwachung von Mitarbeitern laut Gesetzgeber nicht willkürlich oder ohne konkrete Hinweise erfolgen, allerdings ist die Observation zulässig sofern das berechtige Interesse und der begründete Anfangsverdacht vorhanden sind.
Anzeichen von möglichem Spesenbetrug
Das sind Warnsignale:
Vereinbaren Sie unverbindlich mit uns einen Besprechungstermin in unserem Büro in Koblenz oder Andernach oder rufen Sie uns einfach unter der 0261 973 496 95 oder 0177 540 599 6 an und lassen sich kostenlos von Herrn Böckmann beraten.
Unsere Ermittler werden regelmäßig mit der Aufgabenstellung beauftragt zu überprüfen, ob ein ausgeschiedener Mitarbeiter sich an das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot hält.
Die Zahlungen nach dem Ausscheiden aus der Firma
Es muss für eine zuvor vereinbarte Karenzzeit Zahlungen an den ehemaligen Mitarbeiter vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt werden. Dadurch soll ein Wechsel zu einem direkten Wettbewerber in einer vergleichbaren Branche verhindert werden.
Der Schutz vor Schäden ist für den ehemaligen Arbeitgeber sehr wichtig
Der Hintergrund für die in der Regel hohen Ausgleichzahlungen ist, Schäden vom Betrieb abzuhalten. Auch aus dem Wissen und Know-how des ausgeschiedenen Mitarbeiters können eben solche Schäden entstehen lassen. Denn dieser Mitarbeiter hat oftmals interne Kenntnisse über, Preiskalkulationen der Kunden, Forschungsobjekte und deren Entwicklungsstand. Auch ein schützendes Gut sind die Kenntnisse über die Personalstrukturen, Lieferanten, Vertriebswege und vieles mehr
Sollten diese Kenntnisse an einen Wettbewerber gelangen, bestünde somit für den alten Arbeitgeber das Risiko einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung. Auch der Verlust des Vorsprungs bei der Entwicklung oder eingeführten Standards wären eine unweigerliche Folge dessen
Schaden durch den Verstoß gegen Wettbewerbsverstoß
Wenn sich ausgeschiedene Mitarbeiter an das Wettbewerbsverbot halt ist alles in Ordnung und es besteht kein Grund zum Handeln. Wird aber das wertvolle Wissen zur Konkurrenz getragen, sieht die Sache anders aus. Neben den oben genannten Schäden oder Folgen zahlt der ehemalige Arbeitgeber dann zweifelsohne obendrein noch vergebens hohe Karenzsummen an den ehemaligen Mitarbeiter
Gravierende Verstöße gegen das vereinbarte Wettbewerbsverbot werden von unserer Detektei immer wieder bei einem ausgeschiedenen Mitarbeiter, der im nachvertraglichen Wettbewerbsverbot stand, beobachtet. Diese Aktivitäten werden geheim gehalten und verschleiert. Nur durch unserer individuelle Ermittlungsstrategie ließen sich dieses aufdecken und beweisbar machen
Unter Führung eines Strohmannes beginnt oft der Aufbau eines eigenen Konkurrenzunternehmens. Dieses Vorgehen wird gekoppelt mit dem Abwerben fähiger Kräfte des ehemaligen Arbeitgebers. Dies reicht weiter bis hin zur geheimen Tätigkeit für einen Wettbewerber. Bei letzter Variante wird üblicherweise kein Angestelltenverhältnis eingegangen, sondern eine Honorartätigkeit als Berater oder freier Mitarbeiter ausgeführt
Das beobachten des ehemaligen Mitarbeiters durch unsere Detektive
Durch eine individuelle Beobachtungsstrategie, die mit verdeckten Ermittlungen und Hintergrundrecherchen kombiniert wird, gelingt es unseren Detektiven Verstöße gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Form von Konkurrenten Tätigkeit gerichtsverwertbar nachzuweisen
Für eine Beobachtung gilt immer, dass ein klarer Anfangsverdacht bestehen muss und somit das berechtigte Interesse für das Eingreifen in die Persönlichkeitsrechte des ehemaligen Mitarbeiters gerechtfertigt ist. Durch die Beauftragung unsere Detektei bietet sich die Möglichkeit zur Durchsetzung ihres Rechts in einem eventuellen prozessualen Verlauf und können dadurch juristische Schritte einleiten
Nicht jeder ausgeschiedene Mitarbeiter hat ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Es gibt auch solche, die lediglich freigestellt sind. Auch diese dürfen nicht bei der Konkurrenz arbeiten.
Schildern Sie uns Ihr Problem und ein Spezialist unserer Detektei berät Sie unverbindlich und kostenfrei unter der 0261 973 963 95 oder 0177 540 599 6
"Professionelle Ermittlungen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis aus solider Erfahrung, Kreativität und unserer intensiven Arbeit. Wir stellen uns mit unserer gesetzeskonformen Ermittlungs- und Beweisstrategie den Problemen unserer Kunden" Persönlicher Ansprechpartner in Koblenz/ Berater und Privat-Ermittler Guido Böckmann
Seit 1989 klärt die Detektei Böckmann aus Koblenz erfolgreich Tatbestände professionell auf und sichert gerichtsverwertbare Beweise für Unternehmen aus Industrie und Handel sowie für Verbände und Privatpersonen. Wir beraten und unterstützen Unternehmen mit individuellen Konzeptlösungen und Ermittlungsdienstleistungen bei internen- und externen Problemen. Die Sicherheitslücken in Unternehmen machen wir bei Datendiebstahl, Industriespionage oder Materialdiebstahl sichtbar und schließen diese anschließend mit individuellen- auf die Kundenbedürfnisse hin abgestimmten Maßnahmen. Wir schaffen mit unseren zertifizierten Betrugsermittlern, Privatdetektiven und IT Forensikern bei Betrugsdelikten für Klarheit, stoppen die Täter und vermeiden Schäden die durch Betrug oder Diebstahl entstehen können. Wir unterstützen auch gegebenenfalls nur beratend.
Wir helfen Ihnen dabei Tatbestände innerhalb Ihres Unternehmens aufzudecken. Dies geschieht natürlich diskret und mit höchster Professionalität.
Im Privatbereich sind wir auf Unterhaltszahlungen , Sorgerechtsangelegenheiten und Scamming bei Partnerbörsen spezialisiert.
Auf Grund unserer fachlichen Kompetenz, die durch regelmäßige Schulungen beim führenden Berufsverband ,,BUDEG'' Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. optimiert werden, können wir den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht werden.
Über unsere klassische detektivische Ermittlungsarbeit / Betrugs- und Diebstahlaufklärung hinaus, bieten wir unseren Kunden zusätzlich auch eine analytische Vorgehensweise in digitalen Umgebungen an. Bei dieser Art von Privatermittlungen benutzen wir bei unserer Auswertung moderne Analysetools die es uns ermöglichen, eine umfangreiche- und komplexe Informationsbeschaffung zur gerichtsverwertbaren Beweisführung zu generieren.
Wir lösen mit unseren Wirtschaftsermittlungen Beweisnotfälle...
Geschäftskunden Detektei Koblenz |
Privatkunden Detektei Koblenz |
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Ihre Vorteile
Unsere diskrete Aufklärungsarbeit hat ihre eigene persönliche Handschrift und wird von unseren Kunden sehr geschätzt. Wir halten seit Jahrzehnten zu nationalen- aber auch zu internationalen Kolleginnen und Kollegen persönlichen, gar freundschaftlichen Kontakt, und können dadurch immer auf ein funktionierendes Netzwerk zugreifen, was unseren Ansprüchen entspricht, und unseren Kunden ein Höchstmaß an Professionalität und Verschwiegenheit garantiert.
Testen Sie uns einfach in einem Beratungsgespräch ganz unverbindlich!
Privatermittler Guido Böckmann“...Es gibt kein Problem was sich nicht gemeinsam lösen lässt... denn wir wissen was wir tun und schaffen gerichtsverwertbare Klarheit für unsere Mandantschaft...“