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Privatdetektiv Koblenz


In privaten- und sensiblen Bereichen brauchen Sie Informationen und Beweise um sich gegen ungerechtfertigte Beschuldigungenfreisprechen zu können. Die erfahrenen Detektive der Detektei Böckmann untermauern Ihre Unschuld mit gerichtsverwertbarer Dokumentation und liefern die dazugehörigen Beweismittel. Es können schnell Dinge  entstehen in denen man zur Aufklärung auf einen Detektiv angewiesen ist. Wir die Detektei Böckmann sind für diese oftmals sensiblen Angelegenheiten Ihr diskreter Ansprechpartner der sich dieser Problematik vertrauensvoll annimmt.

 

Rufen Sie unsere Detektei an und Herr Böckmann wird Sie dann persönlich in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch über die individuellen Möglichkeiten welche die Detektei Böckmann für Ihre Belange durchführen kann informieren.

 

Privatdetektei:
Unterhaltsangelengheiten
Sorgerechtsangelegenheiten 
Nachweis häuslicher Gewalt
Nachweis Untreue / Ehebruch
Beweise bei Kindesmissbrauch
Kindesrückführungen
Kameras und Wanzen aufspüren (bei z.B. heimlicher Beobachtungen vom Partner..)
Hilfe bei Stalking und Nachstellungen

         


''Es gibt kein Problem, was sich nicht gemeinsam lösen lässt''

 

Blaumacher-Lohnfortzahlungsbetrug

 

 

 

 

 

 

 

Die Böckmann Detektei mit Ortsansässigkeit in Koblenz - Urlaub auf Krankenschein, sogenannte ,,Blaumacher’’ werden von unseren Detektiven schnell entlarvt….

 
Die Fehlzeiten eines Mitarbeiters können ganz schnell mal in die Tausende von Euros gehen. Die Konsequenzen die für Sie aus den unberechtigten Krankenständen entstehen, brauchen wir Ihnen als Unternehmer nicht zu erläutern. Die Dreistigkeit mit derer sich mancher Mitarbeiter bedient ist mehr als erschreckend.

Sie kennen diese Situation sicherlich nur zu gut: Ein Mitarbeiter möchte wegen einem Umzug oder einem verlängerten Wochenende Urlaub haben. Sie können ihm aber aus betrieblichen Gründen keinen genehmigen und am nächsten Tag wird Ihnen eine Krankmeldung auf den Schreibtisch gelegt. Bei seinen Kollegen äußerte er sich eventuell auch schon zuvor, ,,Wenn ich keinen Urlaub bekomme, hole ich mir halt nen gelben Urlaubsschein…’’. Wir überprüfen den armen Kranken, auch ,,Blaumacher’’ genannt, im Zuge einer Observation und dokumentieren Ihnen sein Fehlverhalten in seiner unberechtigten Krankenzeit bzw. überprüfen den ,,Blaumacher’’, ob er sich in seiner krankgeschriebenen Zeit auch gesundheitsfördernd verhält und zu seiner Genesung beiträgt. Für Sie als Unternehmer ist es nicht möglich diese Mitarbeiter unerkannt zu beobachten, doch unsere Detektive bleiben dem ,,Blaumacher’’ immer auf den Fersen und er hat keine Chance sich der Observation zu entziehen. In vielen Fällen gehen die krankgeschrieben Mitarbeiter auch anderen Nebenbeschäftigungen / Schwarzarbeit nach oder sie führen ausschweifende Renovierungsarbeiten an ihren Häusern oder Wohnungen durch. Oftmals gehen die ,,Blaumacher’’ mit angeblichen Bein- bzw. Fußverletzungen oder Rückenleiden ins Fitnessstudio, Tennisspielen oder auch zum Bolzen auf den Fußballplatz. In diesen Fällen stehen unsere Detektive natürlich als sehr interessierte Sportfans mit auf den Tribünen…..

Haben Sie den begründeten Verdacht einen solchen ,,Blaumacher’’ bzw. zu Unrecht krankgeschriebenen Mitarbeiter in ihren Reihen zu haben, dann zögern Sie nicht und nehmen sofort Kontakt mit unserer Detektei auf. Auch wenn Sie momentan keinen akuten Fall in ihrem Unternehmen haben, sich diese Problematik in der Vergangenheit aber öfters in einem ihrer Mitarbeiter widerspiegelte, sollten Sie uns anrufen um sich über den Ablauf und die Kosten eines solchen Detektiveinsatzes zu informieren.

Rufen Sie unsere Detektei an und Herr Böckmann wird Sie dann persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch über die individuellen Möglichkeiten informieren, welche die Detektei Böckmann aus Koblenz im Rahmen einer Überprüfung des zu Unrecht krankgeschriebenen Mitarbeiters in Ihrem Unternehmen, durchführen kann.


''Es gibt kein Problem, was sich nicht gemeinsam lösen lässt''

 

 

 

Detektiv Anti Fraud Ermittlungen Detektei Koblenz

 

fraud analystic detection prevention

Detektiv Anti Fraud Analytics / Betrug und Diebstahlsaufklärungen durch die Detektei Böckmann aus Koblenz

Die analytische Fähigkeit und ein Gespür für kriminelle Intellegenzleistungen ist eine hochqualitative Dienstleistung bei der sich unsere Mitarbeiter, insbesondere der ,,neuen Technologie'' für unsere Mandanten gerne in einem besonderen Vertrauensverhältnis engagieren. Wir arbeiten eng mit den Sicherheitsabteilungen der Unternehmen zusammen, was zur Schaffung einer informationstechnischen Grundlage, Übernahme von Wissen der Interna sowie Teamarbeit bei der Analyse bei einem vorliegenden Betrugsverdacht einer professionellen Ausführung unserer Detektei aus Koblenz hilft.

 


 

''Es gibt kein Problem, was sich nicht gemeinsam lösen lässt''

 

 

   

 

Detektiv Preise Honorare

Wir legen großen Wert darauf, dass alle entstehenden Kosten von Anfang an eindeutig und ohne Missverständnisse für den Auftraggeber von unserer Detektei offengelegt werden. Alle Kostenpunkte werden von unserer Detektei in einem schriftlichen Dienstleistungsvertrag nach § 611 ff. BGB festgehalten und später in der Abschlussrechnung detailliert aufgeführt. Das heißt, es wird genau nach den erbrachten Stunden des Ermittlers und den gefahrenen Kilometern abgerechnet.

Stundensatz pro Ermittler ab 65,45 € incl. 19% MwSt.

Pro gefahrenen Kilometer pro Einsatzfahrzeug 1,05 € inc. 19% MwSt.

Tagespauschalen sowie An- und Abfahrtspauschalen sind individuell mit der Detektei verhandelbar.

 !!Keine Sonn- Nacht- und Feiertagszuschläge!!

Die Detektei Böckmann garantiert Ihnen ein hohes Maß an Qualität und keine überhöhten Abrechnungen, da wir uns an die Preisstrukturen des Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. halten.


Kostenlose und unverbindliche Beratung vom Fachmann, rufen Sie uns an 0261 973 496 95 -  denn Fragen kostet bei uns nichts!


 
Erstattungen der Kosten:

wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erreichen waren, was durch Vorlage eines Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.

(OLG München, 18.06.1993, AZ 11 W 1592/93)

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren, schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG Stuttgart, 15.03.1998, AZ 8 WF 96/88)

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
(OLG Schleswig, 10.02.1992, AZ 15 WF 218/91)

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und
ihnen in extremen Fällen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter sein Krankheit nur vortäuscht.
(Bundesarbeitsgericht Kassel, AZ 8 AZR 5/97)

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91,1 ZPO war.
(OLG Koblenz, 24.10.1990, AZ 14 NW 671/90)

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